
Im Rahmen des Präventionsprogramms können die Krankenkassen Yogakurse nach dem Leitfaden zu §§ 20 - 20a SGB V bezuschussen.
Bescheinigungen für die Teilnahme an unseren Kursen stellen wir aus.
Wir haben eine Rundfrage bei allen Teilnehmern durchgeführt. Viele haben uns die Krankenkassen benannt, bei denen sie den Zuschuss aufgrund unserer Teilnahmebescheinigung erhalten haben. Wenn wir die Information erhalten, das eine Krankenkasse keinen Zuschuss mehr zahlt, nehmen wir diese aus der Liste heraus.
Die Auflistung basiert auf Rückmeldung von Kursteilnehmern, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr. Gerne nehmen wir auch Hinweise und Meldungen der Krankenkassen auf:
- DAK*
- BEK*
- BKK Gesundheit (Hauptsitz in Balingen)
- BKK Mobile Oil
. BKK Gildemeister Seidensticker
- Securvita BKK*
- AOK Osnabrück
- Knappschaft, Geschäftsstelle Ibbenbüren
- Barmer GEK, Osnabrück*
-BKK Advita
... wird - je nach Meldung der Teilnehmer - weiter aktualisiert
*diese Krankenkassen fördern bereits langfristig die Teilnahme an unseren Kursen
Bezuschussung durch Krankenkassen